Das hessische Schulgesetz gewährt minderjährigen AsylbewerberInnen das Recht auf Bildung, jedoch gibt es in Hessen keine Schulpflicht für minderjährige AsylbewerberInnen. ( Hessiches Schulgesetz §56, Abs.1).
Dies vorausgeschickt wird der Kreisausschuss gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie wird die Gesetzgebung im Hochtaunuskreis praktisch angewandt?
2. Welche Gründe stehen einem Schulbesuch von minderjährigen AsylbewerberInnen aus Sicht des Kreisausschusses entgegen?
3. Welche Bildungsmöglichkeiten gibt es für minderjährige AsylbewerberInnen im Hochtaunuskreis?
4. Nach welchen Kriterien wird die Schule für minderjährige AsylbewerberInnen ausgewählt?
5. Welche Angebote gibt es im Bereich des Erlernens der deutschen Sprache?
6. Gibt es Angebote wie Intensivklassen im Hochtaunuskreis?
7. In welchem Umfang werden Schulmaterialien, wie Schulbücher oder Busfahrkarten für den Schulweg im Hochtaunuskreis für AsylbewerberInnen finanziert?
8. Gibt es Möglichkeiten im Hochtaunuskreis für minderjährigen AsylbewerberInnen trotz Resistenzpflicht an Ausflügen und Klassenfahrten teilzunehmen?
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