30.04.15 –
Bislang stehen Verträge und Geschäftsordnungen nicht jedem Kreistagsmitglied zur Verfügung, die Beteiligungsberichte liegen deutlich zeitverzögert vor. So ist es den Kreistagsmitgliedern nicht möglich, ihre Kontrollfunktion umfassend auszuüben.
Der Kreisausschuss wird daher zusätzlich gebeten, zukünftig für alle Unternehmen mit mehr als einer Person die Geschäftsführerbezüge auszuweisen und dem Kreistag einen Beschlussvorschlag für Beteiligungsrichtlinien noch vor der Sommerpause vorzulegen.
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